Sarah Carl

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Sozialrecht

Kontakt:

Sekretariat
Birgit Fenske

Tel.: +49 (30) 36 75 30 26

Fax: +49 (30) 36 75 30 43

Rechtsanwältin Sarah Carl hat sich auf sozialrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Sie ist als Fachanwältin für Sozialrecht sowohl beratend als auch forensisch tätig und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Während des Studiums an der Georg August Universität zu Göttingen waren unter anderem Fragestellungen zur Funktion der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung sowie Entwicklungen des Sozialversicherungssystems in der Gegenwart Bestandteil ihrer universitären Ausbildung.

Im Rahmen des Referendariats absolvierte Rechtsanwältin Carl unter anderem eine Station bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein in Kiel unter der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. 

Anschließend nahm sie eine Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer ausschließlich auf Sozialrecht spezialisierten Kanzlei auf und wechselte dann zur Bundesagentur für Arbeit in den Öffentlichen Dienst. Mit dem dort gesammelten Wissen, den praktischen sowie theoretischen Erfahrungen begann Rechtsanwältin Carl ihre Tätigkeit für Lindemann Rechtsanwälte und leitet dort das sozialrechtliche Dezernat.

Mit mehreren hundert außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in den letzten Jahren verfügt Frau Rechtsanwältin Carl über ein hohes Maß an praktischer sowie theoretischer Kompetenz. Aus diesem Grund wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Titel „Fachanwältin für Sozialrecht“ verliehen. Sie ist damit eine von unter 200 Fachanwälten für Sozialrecht in ganz Berlin.

Innerhalb des Sozialrechts hat sich Frau Rechtsanwältin Carl auf die Beratung und Vertretung von Startups, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen spezialisiert. Sie berät unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Scheinselbständigkeit
  • freien Mitarbeit / „freelancer“
  • Honorarkräfte
  • Statusfeststellung
  • Betriebsprüfungen
  • Rentenversicherungspflicht Selbständiger

In streitigen Verfahren vertritt Rechtsanwältin Carl ihre Mandanten im Anhörungs-, Einspruchs- sowie im Widerspruchsverfahren. Ferner vor allen deutschen Sozial- und Landessozialgerichten, als auch vor der deutschen Finanzgerichtsbarkeit.

Frau Rechtsanwältin Carl ist vereidigte Notarvertreterin und kann den Notar von LINDEMANN Rechtsanwälte bei dessen Abwesenheit vorübergehend vertreten

Rechtsgebiete

Sozialrecht

  • Scheinselbständigkeit
  • freien Mitarbeit / „freelancer“
  • Honorarkräfte
  • Statusfeststellung
  • Betriebsprüfungen
  • Rentenversicherungspflicht Selbständiger
  • Arbeitsförderung (SGB III)
  • Höhe des ALG I
  • Anrechnung von Nebeneinkommen
  • Sperrzeiten
  • Übernahme von Behandlungskosten
  • langfristige Heilmittelverordnung
  • Krankengeld
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Arbeitsunfall, Wegeunfall
  • Berufskrankheit

Steuerrecht

  • Erbschaftsteuererklärung